Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, haben trotzdem Anspruch auf das bayerische Familiengeld. Das entschied das Sozialgericht München (Az. S 20 EG 15/19 FG).
Geklagt hatten Eltern aus Bayern, die in Österreich arbeiten. Dort hatte das Elternpaar österreichisches Kinderbetreuungsgeld bezogen, das mit dem deutschen Elterngeld vergleichbar ist. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hatte ihnen das bayerische Familiengeld darum verwehrt und sich dabei auf europarechtliche Vorschriften bezogen.
Das Gericht gab hingegen der Klage der Eltern statt und sprach ihnen das bayerische Familiengeld in Höhe von 250 Euro im Monat zu. Die entsprechende Verordnung aus dem Jahre 2004 schließe zwar den Bezug von Familienleistungen aus verschiedenen Ländern unter Umständen aus. Dies gelte aber nur dann, wenn es sich um vergleichbare Leistungen handele. Das bayerische Familiengeld sei zwar eine Familienleistung, anders als das Elterngeld oder das österreichische Kinderbetreuungsgeld diene es aber nicht der Existenzsicherung und werde deshalb unabhängig vom Einkommen der Eltern bezahlt. Aus diesem Grund handele es sich nicht um vergleichbare Leistungen, die gegenseitig angerechnet werden müssten. Eltern, die sowohl die Voraussetzungen für bayerisches Familiengeld als auch für österreichisches Kinderbetreuungsgeld erfüllen, könnten demnach beide Leistungen beziehen.
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