Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht nur, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein Anspruch darauf gegeben war. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen Zahlung einer Urlaubsabgeltung durch den letzten Arbeitgeber geruht hat, besteht kein Anspruch.
mehrDie Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern.
mehrDas Bundesfinanzministerium hat die Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ aktualisiert.
mehrDie schweizerische Steuer auf fünf Jahre vor einem Erbfall getätigte Schenkungen entspricht der deutschen Schenkungsteuer und ist auf diese anzurechnen.
mehrMittels einer einstweiligen Verfügung kann die Bestellung eines Verwalters in einer zerstrittenen Zwei-Personen-WEG durchgesetzt werden. Dies setzt aber voraus, dass übernahmebereite Verwalter genannt werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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